Sicher zu Fuß mit Reflektoren
Fußgänger und Radfahrer sind im Dunkeln für Autofahrer trotz Straßenbeleuchtung oft schwer zu erkennen. Ein guter Reflektor ist dagegen im Scheinwerferlicht schon von weitem sichtbar.
Im Dunkeln sind Fußgänger ohne Reflektor vom Lenkrad aus erst im Abstand von etwa 100 m bei Fernlicht bzw. 40 m bei Abblendlicht erkennbar, mit Reflektor dagegen schon aus einer Entfernung von bis zu 300 m bei Fern- und 100–150 m bei Abblendlicht.
In Finnland, der Heimat von Kungs, ist die Verwendung von Reflektoren für Fußgänger sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Auswahl reicht von Reflektorbändern und -westen bis zu freihängenden Kunststoffreflektoren.
Die Sicherheitsanforderungen für Reflektoren sind in der EU-Personenschutzrichtlinie festgelegt. Verkauft werden nur normgerechte Produkte mit CE-Zulassung.